Info Schreckschusswaffen
Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen mit PTB-Zulassungszeichen sind in Deutschland für Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei erwerbbar und besitzbar. Im Demmer-Shop und in unseren Filialen in Ludwigshafen, Speyer, Landau und Mannheim finden Sie ein sorgfältig ausgewähltes Schreckschuss-Sortiment mit Pistolen, Revolvern, passendem Munition und Zubehör.
Erwerb und Besitz
Der Erwerb und Besitz von Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen, die der zugelassenen Bauart nach Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist für Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich. Der Kauf über unseren Onlineshop ist ausschließlich nach Altersverifikation möglich.
Führen – Kleiner Waffenschein erforderlich
Wer eine Gas-, Signal- oder Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums führen möchte, benötigt den Kleinen Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG. Innerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ist der Umgang erlaubnisfrei. Der Transport ohne Genehmigung ist zulässig, sofern die Waffe nicht schuss- und nicht zugriffsbereit verwahrt wird und ein legitimer Zweck vorliegt (z. B. Transport zum Büchsenmacher).
Schießen mit Schreckschusswaffen
Das Schießen außerhalb zugelassener Schießstätten bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen regelt § 12 Abs. 4 WaffG – das Schießen ist erlaubnisfrei zulässig:
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum – mit Waffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
2. in Fällen von Notwehr oder Notstand.
3. mit Waffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann: durch Mitwirkende an Theateraufführungen und vergleichbaren Vorführungen sowie zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben.
4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen.
5. mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Schießen an Silvester
Das Abfeuern von Schreckschusswaffen und pyrotechnischer Munition ist nur auf eigenem befriedeten Grundstück oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Grundstücksinhabers zulässig. Die pyrotechnische Munition darf das Grundstück dabei nicht verlassen.
Aufbewahrung
Erlaubnisfreie Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass Unbefugte – insbesondere Kinder und Jugendliche – keinen Zugriff haben. Die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis, z. B. einem abschließbaren Waffenkoffer, ist ausreichend.
Das deutsche Waffengesetz
Unter folgendem Link finden Sie das deutsche Waffengesetz. Dort finden Sie zu allen aufgeführten Punkten detailliertere Informationen: Waffengesetz (WaffG) auf gesetze-im-internet.de
Disclaimer:
Alle Informationen dieser Seite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Wir können trotzdem keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Alle von Demmer angebotenen Waffen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.