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Deine Sicherheit,

unser Anspruch.

Wissen, Regeln und Verantwortung rund um Schreckschusswaffen.

Info Messer

Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern ist das Führen von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmten Messern seit dem 01.04.2008 gemäß § 42a WaffG im öffentlichen Raum verboten. Im Demmer-Shop und in unseren Filialen in Ludwigshafen, Speyer, Landau und Mannheim finden Sie ein sorgfältig ausgewähltes Messersortiment – ausschließlich Produkte, die den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.

Was ist verboten?

Das Führen – also das Mitführen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums – ist verboten für: Messer mit feststehender Klinge und einer Klingenlänge über 12 cm sowie sämtliche Einhandmesser, unabhängig von deren Klingenlänge.

Wann ist das Führen erlaubt?

Das Verbot gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches ist insbesondere gegeben, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt oder einem allgemein anerkannten Zweck dient – etwa Brauchtumspflege oder Sport. Der Gesetzgeber stellt auf den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch ab: Wanderer, Pfadfinder, Camper, Angler und Jäger dürfen entsprechende Messer führen. Selbst das Mitführen beim Picknick ist weiterhin erlaubt. Das Gesetz zielt einzig darauf ab, gegenüber Risikozielgruppen eine Handhabe zum Einschreiten zu haben – ein Verstoß bleibt im Regelfall eine Ordnungswidrigkeit und begründet keinen Straftatbestand.

Das deutsche Waffengesetz

Unter folgendem Link finden Sie das deutsche Waffengesetz. Dort finden Sie zu allen aufgeführten Punkten detailliertere Informationen: Waffengesetz (WaffG) auf gesetze-im-internet.de

Disclaimer:

Alle Informationen dieser Seite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Wir können trotzdem keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Alle von Demmer angebotenen Produkte entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.