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Was ist beim Kauf eines Klappmessers zu beachten?

Käufer müssen nachweislich das 18. Lebensjahr erreicht haben. Feststellbare Klappmesser mit einhändig bedienbarem Klappmechanismus dürfen nicht außerhalb des Privatgrundstücks mitgeführt werden. Für Messer, die nur beidhändig aufgeklappt werden können, gibt es hingegen kein Mitführverbot, auch wenn die Klingenlänge zwölf Zentimeter überschreitet.