Bei Notwehr sind alle Mittel erlaubt – Die effektivsten legalen Selbstschutzartikel

Bei Notwehr sind alle Mittel erlaubt – Die effektivsten legalen Selbstschutzartikel

Pfefferspray ist ein legales Tierabwehrmittel, dessen Einsatz aber in einer Notsituation und zur Verteidigung – wie jedes Mittel - auch gegen Menschen erlaubt ist. Achten Sie beim Kauf aber in jedem Fall darauf, dass das Spray als "Tierabwehrspray auf OC-Basis" gekennzeichnet ist, damit Sie es legal besitzen dürfen.

Pfefferspray dieser Art unterliegt keiner Altersbeschränkung. Das Spray wirkt durch die Reizung, die ein natürliches Alkaloid aus der Paprikapflanze namens Capsaicin auf die Schleimhäute hervorruft. Je höher der Schärfegrad des Sprays ist, desto höher ist der MC-Gehalt (Major Capsaiciniod). Meist liegt dieser über 2 Prozent. Das Spray reizt sofort die Schleimhäute und verursacht sofort starken Tränenfluss, der Angreifer ist gezwungen, die Augen zu schließen und ringt unter Hustenanfällen nach Luft.

Bei einem Angriff sollte man auf Nummer sicher gehen und den Brustbereich des Angreifers besprühen: Das von der Kleidung absorbierte Pfefferspray reicht aus, um den Angreifer handlungsunfähig zu machen. Zielt man alleine auf den Kopf, verfehlt man vielleicht den Angreifer ganz. Je nebliger das Spray verteilt wird, desto sicherer ist die erzielte Wirkung. Daher sollte man darauf achten, ein Breitstrahlspray zu erwerben, das auch ohne genaues Zielen eine breite Reichweite erreicht. In Schaum- oder Gelform als Pfeffergel haften die Reizstoffe gut, und die Reichweite ist weiter. Ein Direktstrahl reicht zwar weiter, erfordert aber ein genaueres Zielen. Niemals darf das Spray gegen die Windrichtung oder in einem geschlossenen Raum zum Einsatz kommen, damit sich nicht der Angegriffene selber Schaden zufügt.

Schutzalarmgeräte werden gut getarnt in vielfältigen Designs angeboten. Meist werden sie am Schlüsselbund oder an einer Handtasche befestigt, sodass sie auch Schlüssel- und Taschenalarme genannt werden. Zieht man ruckartig an der Schlaufe oder dem entsprechenden Schlüsselring, wird ein schriller Alarm ausgelöst. Einige Schrillalarme werden auch durch das Drücken einer Taste ausgelöst.

Der erzeugte Lärm von über 120 Dezibel verblüfft den Angreifer, wodurch das Opfer Zeit gewinnt und reagieren kann. Außerdem kann das gellende Tonsignal Außenstehende alarmieren, sodass wirksam und schnell Hilfe gerufen wird.

Schutzalarmgeräte haben zudem den Vorteil, dass sie durch einen Angreifer nicht als zusätzliche Waffe gegen das Opfer verwendet werden können. Sie unterliegen keinerlei Altersbeschränkungen. Auch Gegenstände können durch die Wahl eines geeigneten Schutzalarmgeräts gesichert werden. In diesem Fall schlägt das Gerät beispielsweise Alarm, wenn ein Dieb an Ihrer Handtasche reißt. Die Geräte sind batteriebetrieben, sodass regelmäßig geprüft werden muss, ob sie weiter einsatzbereit sind.

Elektroschocker müssen das amtliche PTB-Zeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zeigen und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden. Die so gekennzeichneten Geräte haben eine Entladezeit von maximal 10 Sekunden. Bis zum 14 Ampere kann die Stromstärke der Impulse eines solchen Elektroimpulsgeräts erreichen. Danach schaltet sich das Elektroimpulsgerät automatisch ab.

Elektroschocker können einen Angreifer vorübergehend vollständig bewegungsunfähig machen, was dem Opfer wertvolle Zeit gibt, zu fliehen. Der Elektroschocker paralysiert die Muskulatur des Angreifers bereits, wenn die Metallkontakte des ausgelösten Geräts nur zwei Sekunden an dessen Körper gehalten werden. Ein längerer Schock von drei Sekunden sorgt dafür, dass der Angreifer stürzt und bei weiter anhaltenden Stromstößen ganz die Orientierung verliert. Das Gerät ist durch ein Kunststoffgehäuse so isoliert, dass der Anwender selber vor einem Schlag geschützt bleibt.

Der Kubotan ist ein effektives Verteidigungsmittel, das vom Karatelehrer Takayuki Kubota entwickelt wurde. Kubota lehrte Tokyos Polizisten Selbstverteidigung, bevor er in gleicher Funktion an das Los Angeles Police Department wechselte. Damit vor allem weibliche Polizeibeamte sich schlagkräftig gegen Angreifer verteidigen konnten, entwickelte er das nach ihm benannte Hilfsmittel Kubotan, das in den USA auch „Palmstick“ genannt wird und 1979 patentiert wurde.

In seiner Form als verlängerter Schlüsselbund ist er kaum länger und breiter als ein normaler Stift und verschwindet fast ganz in der Handfläche, sodass er als Schlagstock nahezu unsichtbar ist. Die gewellte Oberfläche des Titan-, Aluminium- oder Edelstahlstiftes erhöht seine Grifffestigkeit und gibt selbst von Handschuhen umhüllten Fingern festen Halt. Als „Tactical Pen“ wird der Kubotan auch als Glasbrecher und Gurtschneider eingesetzt. Er unterliegt keiner Altersbeschränkung und zählt auch nicht zu den Hieb- und Stichwaffen.

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  • Verhältnismäßigkeit beachten

    Hallo zusammen, bitte bei aller gebotenen Verteidigung, die notwendig ist, bitte immer die Verhältnismäßigkeit beachten. Wenn z.B. "nur" das Eigentum gefährdet ist, dann darf nicht die Gesundheit des Täters auf Spiel gesetzt werden. Nur wenn z.B. die eigene körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist, darf man die des Täters auch beeinträchtigen. Es darf nie das geringere Rechtsgut mit einem höheren Rechtsgut verteidigt werden. Gerichte hierzulande haben für Überschreitung der Verhältnismäßigkeit kein Verständnis. Sie verlangen manchmal sogar, dass man besser den Diebstahl geschehen lassen oder fliehen sollte. Aber manchmal reicht es auch, ein Verteidigungsmittel einfach nur dem Angreifer zu zeigen und es anzudrohen, das ist dann noch kein GEBRAUCH und ist oft sehrt wirkungsvoll.

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